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Per Bote

Per Bote bedeutete früher die Überbringung von Botschaften. Heute werden Überbringer/Boten zur schnellen Zustellung von allen Arten von Schriftstücken benötigt.

Fehlt eine Unterschrift auf einem Dokument oder muss eine Kündigung noch zugestellt werden?

Tipp: Nehmen Sie einen Boten der SHG- Kurier!

Ein Beispiel: Die Firma mit Sitz in München möchte ihrem Mitarbeiter, der in Hannover wohnt, noch bis Ende des Monats kündigen. Wie kann man dies machen?

Wir bieten Ihnen ein Service ” per Bote“. Sie schicken ihr Dokument per Post zu uns. Wir haben für diesen Zweck Vordrucke für die Empfangsbestätigung. Unser Bote/ Fahrer/in fährt direkt zu dem Empfänger, übergibt das Schreiben und läßt sich dies quittieren.

Was passiert wenn keiner vor Ort anzutreffen ist?

Kein Problem. Bei SHG- Kurier tritt der Bote/ Fahrer/in in diesem Fall an die Stelle des Zeugen. Er überzeugt sich von dem Inhalt des einzuwerfenden Schriftstückes. Durch Unterschrift bezeugt er den Einwurf auf einem gesonderten Formular mit Datum, Uhrzeit und Namen. Die Bestätigung des Einwurfs wird an den Auftraggeber zugesendet. Hiermit ist eine rechtzeitige Kündigung gesichert.

Eine Kündigung im Rahmen von Paragraf 623 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist somit gewährleistet!

Es gibt eine Vielzahl von unterschiedlichen Möglichkeiten wie “per Bote” zugestellt wird. Auf den folgenden Seiten werden wir Beispiele aufführen von Zustellungen “per Bote”, wie sie von SHG- Kurier erledigt wurden.