Die Kündigung eines Arbeitnehmers bedarf immer der Schriftform. In unserem Fall befand sich der Arbeitgeber in Süddeutschland und der Arbeitnehmer in Norddeutschland. Da die fristgerechte Kündigung eine fristgerechte Zustellung der Kündigung vorraussetzt, ist es wichtig dies zu dokumentieren.
Diesen Service erfüllt die SHG- Kurier im Zusammenhang mit der Zustellung “per Boten“.
- Das Schriftstück kam zu SHG- Kurier per Post und wurde dem Boten übergeben.
- Dieser musste das Schriftstück zuerst durchlesen. Dies ist für den Fall des bloßen, ohne persönliche Übergabe erfolgten, Einwurfs. Hier tritt der Bote an die Stelle des Zeugen, der bezeugt , dass der Inhalt der Kündigung dem Schreiben der eingeworfenen Zustellung entspricht.
- Nach der erfolgten Zustellung per Einwurf kehrte der Bote zurück.
- Dem Auftraggeber wurde danach per Fax vorab die Bestätigung übermittelt.
- Das Orginal der Zustellurkunde des Boten wurde dem Auftraggeber per Post zugesandt.




